Kurzbeschreibung und Zielsetzung
Die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung sieht den Nachweis der Sachkunde in Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der verschiedenen Wertpapierdienstleistungen (Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlage- und Abschlussvermittlung) vor. Den verschiedenen Wertpapierdienstleistungen liegen aber nicht nur unterschiedliche aufsichtsrechtliche Vorgaben, sondern auch verschiedene zivilrechtliche Pflichten zugrunde.
Wer davon ausgeht, lediglich eine Anlage zu vermitteln, tatsächlich aber eine Anlageberatung erbringt, riskiert nicht nur eine Rüge des Wirtschaftsprüfers, sondern auch einen Schadensersatzanspruch des Kunden. Das Seminar gibt insoweit einen Überblick über die wesentlichen Abgrenzungskriterien und Pflichten.
Sachkundenachweis
Seminar dient als Baustein zur Erlangung und Aufrechterhaltung der (jährlichen) Sachkunde nach WpHG-MaAnzV
- Mitarbeiter:innen Finanzportfolioverwaltung
- Mitarbeiter:innen Anlageberatung
- Vertriebsbeauftragte
- Vertriebsmitarbeiter:innen
- Compliance-Beauftragte
Zielgruppe
Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Portfoliomanager:innen, Anlageberater:innen, Anlagevermittler:innen, Vertriebsbeauftragte, Vertriebsmitarbeiter:innen, Compliance-Beauftragte, Compliance-Mitarbeiter:innen
Teilnehmerzahl
max. Teilnehmerzahl (Präsenz): 30 Personen
Termine
- 10.09.2024
- 10.09.2024
Im Anschluss verfügbar auf der Online-Lernplattform der VuV-Akademie
(kostenpflichtige separate Anmeldung erforderlich).
Teilnahmegebühr
Mitglieder VuV e.V. bezahlen 330,00 EUR zzgl. MwSt.
weitere preisliche Informationen: siehe Detailangaben
Tatbestandliche Abgrenzung von Wertpapierdienstleistungen
- Anlageberatung
- Anlage-/Abschlussvermittlung
- Vermögensverwaltung
Aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten beim Erbringen von Wertpapierdienstleistungen
- Kundenklassifizierung
- Dienstleistungsbezogene Abstufung der Verhaltenspflichten
- Verhaltenspflichten bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung
- Verhaltenspflichten bei Nichtberatungssituationen
Besondere Pflichten im Rahmen der Vermögensverwaltung
- Vorvertragliche Pflichten
- Pflichten bei der Durchführung der Vermögensverwaltung
Zivilrechtliche Anforderungen an die Anlageberatung und -vermittlung
- Beratungsvertrag als Pflichtengrundlage
- Pflichtenprogramm bei Vorliegen eines Beratungsvertrages
- Absenkung des Pflichtenkreises bei bloßer Anlagevermittlung
Referenten
Prof. Dr. Peter Balzer
VuV-Akademie Aus- und Weiterbildung der deutschen VermögensverwalterbrancheDr. Nero Knapp
VuV-Akademie Aus- und Weiterbildung der deutschen VermögensverwalterbrancheTermine und Online-Anmeldung
Veranstaltungsort
VuV-Akademie
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main