Kurzbeschreibung und Zielsetzung
Seit dem 1. Januar 2018 findet das Investmentsteuergesetz in seiner neuen Fassung Anwendung. Insbesondere die Regelungen zum Kapitalertragssteuerabzug der Banken haben sich erheblich vereinfacht, die Steuerpflicht der Fondserträge ist seit diesem Jahr für den Kunden erheblich transparenter und verständlicher. Der Übergang vom alten in das neue Investmentsteuerrecht zum Jahreswechsel 2017 / 2018 ist jedoch von einer Vielzahl an Sonderregelungen geprägt, zudem gelten hier komplexe Regelungen zu bestandsgeschützten Altanteilen, die im Rahmen des steuerlichen Veranlagungsverfahrens zu berücksichtigen sind. Hierauf wird in der Veranstaltung intensiv und mit vielen Beispielen eingegangen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Vermögensverwaltungen, die bisher noch wenig Berührungspunkte mit der neuen Fondsbesteuerung hatten und sich auch in diesem Themenbereich qualifizieren möchten.
Zielgruppe
Geschäftsführung, Mitarbeiter
Maximale Teilnehmeranzahl
20
Termine
14.05.2018
- Grundzüge der Reform
- Fondsausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgeschäfte bei Publikumsfonds
- Sonderbehandlungen bei Fondsliquidationen und Fondsfusionen
- Steuerbefreite Anleger in Publikumsfonds
- Übergangsregelungen bei Publikumsfonds mit Beispielen
- Depotüberträge
- Steuerbescheinigungen
Referent
Oliver Rhodius
VuV-Akademie Aus- und Weiterbildung der deutschen VermögensverwalterbrancheTermine und Online-Anmeldung
Veranstaltungsort
VuV-Akademie
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main