Kurzbeschreibung und Zielsetzung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, den Zugang von Produkten und Dienstleistungen im Interesse von Verbrauchern und Nutzern barrierefrei zu gewährleisten.. Es stellt Unternehmen, Organisationen und Behörden vor neue Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit. Auch unsere Vermögensverwalterbranche fällt unter dieses neue Gesetz, da auch zu Wertpapierdienstleistungen ein „barrierefreier“ Zugang gewährleistet werden muss. In erster Linie ist der elektronische Geschäftsverkehr (Websites) betroffen. Beispielhaft zu nennen ist hier die Einrichtung einer Vorlesefunktion, die Verwendung von verständlichen Begriffen und eine einfache Navigation.
Frau Diana Ruck, Syndikusanwältin bei der V-Bank AG, hat sich der Thematik angenommen und wird Ihnen in einem 60-minütigen VuV-Webinar eine erste Orientierung geben.
Zielgruppe
Geschäftsführer:innen, Vorständ:innen, Compliance-Beauftragte, Compliance-Mitarbeiter:innen
Teilnehmerzahl
max. Teilnehmerzahl: ohne Begrenzung
Termine
- 22.10.2024 (11:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Im Anschluss auf der Online-Lernplattform der VuV-Akademie verfügbar.
Die Bereitstellung des Videos auf der Lernplattform ist für den VuV mit Kosten verbunden. Daher stellen wir pro Abruf 20 EUR in Rechnung.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Gesetzlicher Hintergrund und Zweck
- Anwendungsbereich
- Produkte und Dienstleistungen
- Barrierefreiheit – Pflichten Dienstleistungserbringung
- Barrierefreiheit – Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Referentin
Diana Ruck
VuV-Akademie Aus- und Weiterbildung der deutschen VermögensverwalterbrancheTermine und Online-Anmeldung
Veranstaltungsort
VuV-Akademie
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main